AGB für die Vermietung des Ferienbungalows „Waldwiese“
§ 1 Buchungsbestätigung Die Reservierung für den Ferienbungalow ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an. § 2 Anzahlung Die Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtbetrages ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis zum 3. Tag ab Anreisetag in BAR fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis bei Anreise in bar zu zahlen.
§ 3 An- und Abreise Am Anreisetag steht der Ferienbungalow ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der Ferienbungalow ausnahmsweise nicht pünktlich 14.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist der Ferienbungalow ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen und die Schlüssel zurückzugeben.
§ 4 Mietobjekt 4.1. Der Ferienbungalow wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände lt. den im Inventarverzeichnis angegebenen Preis ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienbungalow vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. 4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienbungalows, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§ 5 Aufenthalt Die Aufenthaltsdauer ist individuell zwischen dem Mieter und Vermieter verhandelbar und mit der Buchungsbestätigung verbindlich. Ebenso das Aufstellen eines Zeltes. Der Ferienbungalow darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personanzahl benutzt werden. Ausnahmeregelungen können zwischen Vermieter und Mieter verhandelt werden und sind im Mietvertrag festzuschreiben.
§ 6 Reiserücktritt Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich der gebuchte Ferienbungalow nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: - bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des gebuchten Übernachtungspreises - bis 10 Tage vor Reiseantritt 60 % des gebuchten Übernachtungspreises - bis 2 Tage vor Reiseantritt 90 % des gebuchten Übernachtungspreises - bei Nichtanreise bzw. vorzeitiger Beendigung 100 % des gebuchten Übernachtungspreises Die Rücktrittsgebühr wird vom Vermieter eingefordert. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet.
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 8 Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 9 Schriftform Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
§ 10 Salvatoresche Klausel Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.