AGB für die Vermietung des Ferienbungalows „Waldwiese“ 
§ 1 Buchungsbestätigung 
Die Reservierung für den Ferienbungalow  ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2). 
Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an. 


§ 2 Anzahlung 
Die Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtbetrages ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. 
Die Restzahlung ist bis zum 3. Tag ab Anreisetag in BAR fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis bei Anreise in bar zu zahlen. 
§ 3 An- und Abreise 
Am Anreisetag steht der Ferienbungalow  ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der
Ferienbungalow  ausnahmsweise nicht pünktlich 14.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist der Ferienbungalow ab 10.00 Uhr zur 
Verfügung zu stellen und die Schlüssel zurückzugeben. 
§ 4 Mietobjekt 4.1. Der Ferienbungalow wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind
dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden 
ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände lt. den im Inventarverzeichnis angegebenen Preis ersetzt werden. 
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienbungalow  vorgesehen. Der Mieter haftet für 
Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer 
Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. 
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. 4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienbungalows, wie 
Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) 
kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. 
§ 5 Aufenthalt 
Die Aufenthaltsdauer ist individuell zwischen dem Mieter und Vermieter verhandelbar und mit der Buchungsbestätigung verbindlich. Ebenso das 
Aufstellen eines Zeltes. Der Ferienbungalow darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personanzahl benutzt werden. Ausnahmeregelungen 
können zwischen Vermieter und Mieter verhandelt werden und sind im Mietvertrag festzuschreiben.
§ 6 Reiserücktritt 
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich der gebuchte Ferienbungalow  nicht anderweitig vermieten lässt, 
hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: 
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des gebuchten Übernachtungspreises 
- bis 10 Tage vor Reiseantritt 60 % des gebuchten Übernachtungspreises 
- bis 2 Tage vor Reiseantritt 90 % des gebuchten Übernachtungspreises 
- bei Nichtanreise bzw. vorzeitiger Beendigung 100 % des gebuchten Übernachtungspreises 
Die Rücktrittsgebühr wird vom Vermieter eingefordert. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet. 
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter 
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, 
dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. 
§ 8 Haftung des Vermieters 
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für
eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. 
§ 9 Schriftform 
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar. 
§ 10 Salvatoresche Klausel 
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. 
Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.